Zum 01.01.2023 erfolgte eine Erweiterung der Sachbezugswerteverordnung und des Lohnsteuerrechts in Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Leasing-Fahrrädern an Arbeitnehmer, die im Wesentlichen 2 Punkte im Leasingmodell betrifft.
Sozialversicherungsbeiträge
Durch die Erweiterung der Sachbezugswerteverordnung §4b wirkt sich eine Gehaltsumwandlung ab sofort auch auf die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. In Folge bedeutet dies auch höhere Ersparnisse, sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Unser Leasingrechner auf der Homepage wird zeitnah angepasst und auch die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Sollten wir Ihrem Unternehmen eine individuelle Company Page zur Verfügung gestellt haben, werden wir in den kommenden Wochen auch die individuellen Rechner anpassen.
WICHTIG:
Die Bemessungsgrundlage nach Abzug einer Leasingrate wirkt sich somit auf die Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag aus.
Bitte beachten Sie dies ab sofort bei Lohnabrechnung, falls noch nicht geschehen!
Geldwerter Vorteil
In den Lohnsteuerrichtlinien ist auch festgehalten worden, in welchen Fällen ein geldwerter Vorteil beim Erwerb eines arbeitgebereigenen bzw. geleasten (E-)Fahrrads durch den Arbeitnehmer entsteht.